Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Lindlar

Lindlar ist eine Gemeinde im Westen des Oberbergischen Kreises in Nordrhein-Westfalen (Deutschland), etwa 30 Kilometer östlich von Köln gelegen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
21.366 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51789
Vorwahlen
02266, 02207, 02206, 02267
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenrath, Berg, Bolzenbach, Burg, Eichholz, Heibach, Hönighausen, Hoffstadt, Holz, Horpe, Kemmerich, Kurtenbach, Mittelsteinbach, Oberheiligenhoven, Obersteinbach, Ommerborn, Schätzmhle, Sttenbach, Unterschmmerich, Vorderrbach, Vossbruch, Weyer, Altenrath, Berg, Bolzenbach, Burg, Eichholz, Heibach, Hönighausen, Hoffstadt, Holz, Horpe, Kemmerich, Kurtenbach, Mittelsteinbach, Oberheiligenhoven, Obersteinbach, Ommerborn, Schätzmühle, Süttenbach
Adressen:
1. Gemeinde Lindlar
Hauptstraße 1
51789 Lindlar

2. Bürgeramt Lindlar
Hauptstraße 1
51789 Lindlar

3. Ordnungsamt Lindlar
Hauptstraße 1
51789 Lindlar
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für das Neubaugebiet „An der Jugendherberge“ in Lindlar ist weiterhin umstritten. Die SPD, GRÜNE und FDP unterstützen eine moderne Quartiersentwicklung, während die CDU den Schwerpunkt auf den Bau von Einfamilienhäusern legen möchte. Im Dezember 2024 wurde der ursprüngliche Bebauungsplan aus 2018, der eine offene Einfamilienhausbebauung vorsah, erneut kritisiert und abgelehnt. Die neue Planung umfasst ein erweitertes Plangebiet von etwa 9,8 Hektar und sieht eine stärkere Verdichtung und modernere Planung vor, was von der CDU abgelehnt wird.

Die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP stimmten für die Aufstellung des neuen Bebauungsplans mit elf Stimmen, während die CDU mit neun Stimmen dagegen stimmte. Es gibt Einigkeit bei der Änderung des Flächennutzungsplans, um Flächen für den Wohnbau und Versorgungsanlagen zu nutzen.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.