Linsengericht ist eine hessische Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis zwischen Schöllkrippen und Gelnhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
9862 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63589
Vorwahl
06051
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
2. Ordnungsamt Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
3. Standesamt Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
Gemeinde Linsengericht – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Linsengericht ist der Bebauungsplan "Auf dem Sande" aktuell in Bearbeitung. Der Gemeindevorstand hat am 07.08.2023 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Zudem ist geplant, nördlich des Ortsteils Großenhausen einen Solarpark auf 6 Hektar zu errichten, für den der Bebauungsplan geändert werden muss.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.