Linsengericht ist eine hessische Gemeinde im Main-Kinzig-Kreis zwischen Schöllkrippen und Gelnhausen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
9862 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
63589
Vorwahl
06051
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
2. Ordnungsamt Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
3. Standesamt Linsengericht
Hauptstraße 1
63589 Linsengericht
Gemeinde Linsengericht – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Linsengericht ist der Bebauungsplan "Auf dem Sande" aktuell in Bearbeitung. Der Gemeindevorstand hat am 07.08.2023 den Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan gefasst und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt. Zudem ist geplant, nördlich des Ortsteils Großenhausen einen Solarpark auf 6 Hektar zu errichten, für den der Bebauungsplan geändert werden muss.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.