Litzendorf ist eine Gemeinde im oberfränkischen Landkreis Bamberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
6151 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96123
Vorwahl
09505
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Geisberg, Geisdorf, Herzogenreuth, Kunigundenruh, Lindach, Lohndorf, Melkendorf, Naisa, Pödeldorf, Schammelsdorf, Tiefenellern, Tiefenpölz, Geisberg, Geisdorf, Herzogenreuth, Kunigundenruh, Lindach, Lohndorf, Melkendorf, Naisa, Pödeldorf, Schammelsdorf, Tiefenellern, Tiefenpölz
Adressen:
1. Gemeinde Litzendorf, Hauptstraße 1, 96114 Litzendorf
2. Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg
3. Finanzamt Bamberg, Untere Sandstraße 1, 96049 Bamberg
Gemeinde Litzendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.