Lohberg ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
                    
                        
                                
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Oberpfalz                                
                                
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Cham                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1843 (31. Dez. 2017)                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
93470                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09943                                
                                
                                    Adresse der Gemeindeverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Altlohberghtte, Eben, Ebensäge, Eggersberg, Lohberg, Lohberghtte, Lohhäusl, Oberhaiderberg, Scheiben, Schneiderberg, Sommerau, Untereggersberg, Unterhaiderberg, Zackermhle, Altlohberghütte, Eben, Ebensäge, Eggersberg, Hinterschwarzenbach, Lohberghütte, Lohhäusl, Oberhaiderberg, Scheiben, Schneiderberg, Sommerau, Untereggersberg, Unterhaiderberg, Zackermühle                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Lohberg, Hauptstraße 1, 94253 Lohberg  
2. Bürgeramt Lohberg, Rathausplatz 2, 94253 Lohberg  
3. Ordnungsamt Lohberg, Schulstraße 5, 94253 Lohberg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Lohberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.