Lohberg ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Cham.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Cham
Einwohner
1843 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
93470
Vorwahl
09943
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Altlohberghtte, Eben, Ebensäge, Eggersberg, Lohberg, Lohberghtte, Lohhäusl, Oberhaiderberg, Scheiben, Schneiderberg, Sommerau, Untereggersberg, Unterhaiderberg, Zackermhle, Altlohberghütte, Eben, Ebensäge, Eggersberg, Hinterschwarzenbach, Lohberghütte, Lohhäusl, Oberhaiderberg, Scheiben, Schneiderberg, Sommerau, Untereggersberg, Unterhaiderberg, Zackermühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lohberg, Hauptstraße 1, 94253 Lohberg
2. Bürgeramt Lohberg, Rathausplatz 2, 94253 Lohberg
3. Ordnungsamt Lohberg, Schulstraße 5, 94253 Lohberg
Gemeinde Lohberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.