Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan - Daten

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Bebauungsplan24 Lohfelden

Der kontinuierliche Bevölkerungsanstieg der Gemeinde geht einerseits auf die Industriegebiete zurück, welche die Gemeinde zum Teil mit der Stadt Kassel teilt, andererseits auch auf die ausgewiesenen Neubaugebiete
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34253
Vorwahlen
0561, 05608
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden

2. Bürgeramt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden

3. Ordnungsamt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lohfelden hat im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 61 „Hauptstraße - zentraler Bereich“ aufgestellt. Dieser Plan ist Teil einer Flächennutzungsplanänderung (ZRK 84 „Hauptstraße Lohfelden“), die eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie die Sicherung der Wohn- und Nahversorgungsstrukturen in Lohfelden zum Ziel hat.

- Der Änderungsbereich liegt in den Ortsteilen Crumbach und Ochshausen und umfasst etwa 7,9 ha.
- Die Planung sieht Änderungen in der Darstellung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Grünflächen vor.
- Der zentrale Versorgungsbereich entlang der Hauptstraße mit einem Lebensmittelmarkt und anderen Nutzungen soll gesichert werden.
- Die geplante Nachverdichtung und energetische Sanierung des Quartiers entsprechen den Leitzielen des Regionalplans und des kommunalen Entwicklungsplans.

FAQ

Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
  2. Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
  3. Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
  4. Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
  5. Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
  6. Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.