Lohfelden ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34253
Vorwahlen
0561, 05608
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
2. Bürgeramt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
3. Ordnungsamt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
Gemeinde Lohfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lohfelden hat im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 61 „Hauptstraße - zentraler Bereich“ aufgestellt. Dieser Plan ist Teil einer Flächennutzungsplanänderung (ZRK 84 „Hauptstraße Lohfelden“), die eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie die Sicherung der Wohn- und Nahversorgungsstrukturen in Lohfelden zum Ziel hat.
- Der Änderungsbereich liegt in den Ortsteilen Crumbach und Ochshausen und umfasst etwa 7,9 ha.
- Die Planung sieht Änderungen in der Darstellung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Grünflächen vor.
- Der zentrale Versorgungsbereich entlang der Hauptstraße mit einem Lebensmittelmarkt und anderen Nutzungen soll gesichert werden.
- Die geplante Nachverdichtung und energetische Sanierung des Quartiers entsprechen den Leitzielen des Regionalplans und des kommunalen Entwicklungsplans.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.