Lohkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08637
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amering, Ascholzing, Au, Bergham, Breitenloh, Brodfurth, Buch, Deinbach, Deißenbach, Dirnberg, Dirnlech, Eberharting, Ehegarten, Eibelsgrub, Ellwichtern, Ernsting, Gaymoos, Groisl, Grub, Grn, Gumattenkirchen, Habersam, Hartmering, Hilgersöd, Hinkerding, Hochgarten, Höhfurth, Hötzing, Hofisen, Holzstraß, Hottenberg, Kirchisen, Konrading, Kriegstätt, Langenstegham, Lech, Lohkirchen, Lukasöd, Metzenstegham, Nisting
Adressen:
1. Gemeinde Lohkirchen, Hauptstraße 1, 84544 Lohkirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Am Schloßpark 1, 84503 Altötting
Gemeinde Lohkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.