Lollar ist eine Stadt im mittelhessischen Landkreis Gießen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.315 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35457
Vorwahl
06406
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
2. Bürgeramt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
3. Ordnungsamt Lollar, Rathausplatz 1, 35457 Lollar
Gemeinde Lollar – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lollar hat am 25.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Auf dem kleinen Sändchen“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich beschlossen. Der Zweckverband Lollar-Staufenberg plant eine etwa 1,0 ha umfassende Photovoltaik-Freiflächenanlage zur Deckung des eigenen Energiebedarfs und eine Erweiterungsfläche für die Kläranlage. Dazu sind die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplanes, die Änderung des Flächennutzungsplanes, eine Umweltprüfung mit artenschutzrechtlichen Aufnahmen und eine Ausnahmegenehmigung aus dem Landschaftsschutzgebiet notwendig.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung