Loose (dänisch: Lose) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24366
Vorwahl
04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grubentor, Grntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrcke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Ludwigsburgstrand, Lttrott, Mohrbergermhle, Neuilewitt, Osterhof, Osterhofholz, Tolsrh, Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grubentor, Grüntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrücke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Ludwigsburgstrand, Lüttrott, Mohrbergermühle
Adressen:
1. Gemeinde Loose, Am Markt 1, 23845 Loose
2. Amtsverwaltung Bad Oldesloe, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Große Straße 27, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Loose – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.