Loose (dänisch: Lose) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
848 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24366
Vorwahl
04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grubentor, Grntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrcke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Ludwigsburgstrand, Lttrott, Mohrbergermhle, Neuilewitt, Osterhof, Osterhofholz, Tolsrh, Altilewitt, Charlottenhof, Eickholt, Erichshof, Gast, Grubentor, Grüntal, Hemmelmark, Hohenstein, Karlsminde, Kasmarkholz, Kleinmoorbrücke, Kleinrott, Kommherut, Loosau, Ludwigsburgstrand, Lüttrott, Mohrbergermühle
Adressen:
1. Gemeinde Loose, Am Markt 1, 23845 Loose
2. Amtsverwaltung Bad Oldesloe, Am Bahnhof 1, 23843 Bad Oldesloe
3. Kreisverwaltung Stormarn, Große Straße 27, 23843 Bad Oldesloe
Gemeinde Loose – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.