Bekannt ist Lorsch unter anderem durch das zum Weltkulturerbe ernannte Kloster Lorsch
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Bergstraße
Einwohner
13.930 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
64653
Vorwahlen
06251, 06256
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Seehof, Seehof
Adressen:
1. Stadt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
2. Ordnungsamt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
3. Bürgeramt Lorsch
Hauptstraße 1
64653 Lorsch
Gemeinde Lorsch – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lorsch plant die Errichtung von Wohngebieten und einer Kindertagesstätte im Bereich Lagerfeld West. Der Bebauungsplan Nr. 68 „Lagerfeld West“ und die 9. Änderung des Flächennutzungsplans wurden beschlossen, um bauplanungsrechtliche Voraussetzungen für Mehrfamilienhäuser und eine Kindertagesstätte zu schaffen. Das Zielabweichungsverfahren vom Regionalplan Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan 2010 wurde positiv beschieden. Es werden zwei Bebauungspläne erstellt: B-Plan Nr. 68/1 für den nördlichen Teilbereich und B-Plan Nr. 68/2 für den südlichen Teilbereich. Die Stadt sichert damit den Standort für die Kindertagesstätte und schafft neue Wohnflächen.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.