Loßburg ist ein Luftkurort und eine Gemeinde im Landkreis Freudenstadt in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
7604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72290
Vorwahlen
07446, 07455, 07444
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Hardthöfle, Lugen, Oberbrändi, OberschnaiterTal, Romsgrund, Sterneck, Sulzbach, Wiesach, Wiesenhof
Adressen:
1. Gemeinde Loßburg
Hauptstraße 1
72290 Loßburg
2. Ordnungsamt Loßburg
Hauptstraße 1
72290 Loßburg
3. Finanzamt Freudenstadt
Wilhelmstraße 1
72250 Freudenstadt
Gemeinde Loßburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Sonntag:
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.