Luckau (niedersorbisch Łukow) ist eine Stadt im Landkreis Dahme-Spreewald in Brandenburg.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Dahme-Spreewald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9466 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
15926                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03544, 035324 (Fürstlich Drehna), 035439 (Schlabendorf am See), 035454 (Uckro), 035456 (Duben, Terpt, Willmersdorf-Stöbritz)                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Luckau  
   Markt 1  
   15926 Luckau  
2. Amtsgericht Luckau  
   Am Markt 1  
   15926 Luckau  
3. Landkreis Dahme-Spreewald  
   Am Schloß 1  
   15926 Luckau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Luckau – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 13:00 - 16:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die Stadt Luckau hatSeveral recent developments in their urban planning:
- The city council decided on February 25, 2021, to initiate the procedure for the Bebauungsplan Nr. 22 "Nahversorgungsstandort Lübbener Straße" and the 4th amendment of the Flächennutzungsplan to develop a qualified retail and local supply location in the eastern part of the city center.
- A partial revision of the single-trade concept was approved on October 28, 2021, to address the supply deficit in the eastern part of Luckau.
- Various Bebauungspläne have been established or updated, including those for wind parks (e.g., Windpark Dubener Platte Süd), solar parks (e.g., Solarpark Uckro), and other urban development areas such as Gewerbegebiet Luckau Ost and Wohngebiet Am Grünen Berg.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
                            
                                Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.