Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Greifswald
Einwohner
565 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17375
Vorwahl
039775
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Luckau
Markt 1
15926 Luckau
2. Landkreis Dahme-Spreewald
Heinrich-Heine-Straße 1
15926 Luckau
3. Einwohnermeldeamt Luckau
Markt 1
15926 Luckau
Gemeinde Luckow – Öffnungszeiten
- Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Hohen Luckow soll die Dorfmitte durch neue Wohngebäude, ein Gemeinschaftshaus und einen Dorfplatz attraktiver gestaltet werden. Auf einer 3,15 Hektar großen Fläche zwischen Bützower und Rostocker Straße werden kleine Einzel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser gebaut, einschließlich altersgerechten Wohnraums. Der neue Bebauungsplan zielt auf die städtebauliche Aufwertung und Wiederbelebung des Bereichs ab. Zudem sollen die bestehenden Plattenbauten am Jägerberg mit altersgerechten Wohnungen und Einfamilienhäusern ergänzt werden, und die Nutzung der anliegenden Kleingärten neu geregelt werden. Ein Pflegestützpunkt und Wohngemeinschaften mit Gemeinschaftsküche sind ebenfalls geplant.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.