Luckow ist eine Gemeinde im Landkreis Vorpommern-Greifswald im äußersten Osten Mecklenburg-Vorpommerns
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Vorpommern-Greifswald                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
565 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17375                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
039775                                
                                
                                    Adresse der Amtsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadtverwaltung Luckau  
   Markt 1  
   15926 Luckau  
2. Landkreis Dahme-Spreewald  
   Heinrich-Heine-Straße 1  
   15926 Luckau  
3. Einwohnermeldeamt Luckau  
   Markt 1  
   15926 Luckau  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Luckow – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: Geschlossen
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            In Hohen Luckow soll die Dorfmitte durch neue Wohngebäude, ein Gemeinschaftshaus und einen Dorfplatz attraktiver gestaltet werden. Auf einer 3,15 Hektar großen Fläche zwischen Bützower und Rostocker Straße werden kleine Einzel-, Reihen- und Mehrfamilienhäuser gebaut, einschließlich altersgerechten Wohnraums. Der neue Bebauungsplan zielt auf die städtebauliche Aufwertung und Wiederbelebung des Bereichs ab. Zudem sollen die bestehenden Plattenbauten am Jägerberg mit altersgerechten Wohnungen und Einfamilienhäusern ergänzt werden, und die Nutzung der anliegenden Kleingärten neu geregelt werden. Ein Pflegestützpunkt und Wohngemeinschaften mit Gemeinschaftsküche sind ebenfalls geplant.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
                            
                                Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.