Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ludwigschorgast

Ludwigschorgast ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Untersteinach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
980 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95364
Vorwahl
09227
Adresse derMarktverwaltung
Obere Marktstraße 1, 95364 Ludwigschorgast
Obere Marktstraße 1, 95364 Ludwigschorgast 95364 Bayern DE
Website
Ortsteile
Drahtmhle, Erlenmhle, Lettenhof, Lindenhof, Raasen, Drahtmühle, Erlenmühle, Lettenhof, Lindenhof, Raasen
Adressen:
1. Gemeinde Ludwigschorgast, Hauptstraße 1, 95367 Ludwigschorgast
2. Ordnungsamt Ludwigschorgast, Hauptstraße 1, 95367 Ludwigschorgast
3. Finanzamt Kulmbach, Ludwigstraße 7, 95326 Kulmbach
Gemeinde Ludwigschorgast – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung