Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Ludwigsfelde

Ludwigsfelde ist eine amtsfreie Mittelstadt im Norden des Landkreises Teltow-Fläming in Brandenburg. Sie liegt rund elf Kilometer südlich der Berliner Stadtgrenze und ungefähr acht Kilometer östlich von Potsdam in der Agglomeration Berlin
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
27.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14974
Vorwahl
03378
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Ludwigsfelde
Rathausplatz 1
14974 Ludwigsfelde

2. Bürgeramt Ludwigsfelde
Bahnhofstraße 20
14974 Ludwigsfelde

3. Ordnungsamt Ludwigsfelde
Wilhelmstraße 1
14974 Ludwigsfelde
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 18:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Im Rousseau Park in Ludwigsfelde wird der Innenausbau der Gewerbeflächen voraussichtlich Ende 2024 starten, mit einer geplanten Eröffnung im Jahr 2025. Hier entsteht ein Quartierzentrum mit Mietwohnungen, Nahversorgungszentrum, Handels- und Gewerbeflächen sowie Praxisräumen.

- Entlang der Potsdamer Straße in Ludwigsfelde ist die Entwicklung eines neuen Haupteinkaufsbereichs geplant. Baulücken sollen mit mehrgeschossigen Immobilien bebaut werden, die Einzelhandelskonzepte und Dienstleistungsbetriebe beinhalten. Dies soll die zentrale Versorgung der Stadt stärken.

- Die Stadt Ludwigsfelde arbeitet an Bebauungsplänen wie dem Bebauungsplan Nr. 44-1 für das Gewerbegebiet nördlich der Brandenburgischen Straße im Industriepark Ost. Dieser Plan soll die städtebauliche Entwicklung und Ordnung für die Ansiedlung gewerblich-industrieller Betriebe sicherstellen.

FAQ

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.