Lunzenau ist eine Kleinstadt im Landkreis Mittelsachsen im mittleren Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Mittelsachsen
Einwohner
4072 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09328
Vorwahlen
037383, 037384 (Himmelhartha)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lunzenau
Markt 1
09328 Lunzenau
2. Bürgeramt Lunzenau
Markt 1
09328 Lunzenau
3. Ordnungsamt Lunzenau
Markt 1
09328 Lunzenau
Gemeinde Lunzenau – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Cossen“ der Stadt Lunzenau, OT Cossen, wurde im Oktober 2019 unter Auflage genehmigt und tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der Plan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf nicht der Genehmigung der oberen Verwaltungsbehörde.
Zudem wurde am 8. Mai 2023 das Integrierte Stadtentwicklungskonzept "Lunzenau 2030+" durch den Stadtrat beschlossen, das verschiedene Entwicklungsfelder und Visionen für die Zukunft der Stadt umfasst, einschließlich Aspekten der Bauleitplanung und Stadtentwicklung.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.