Lupburg ist ein Markt im Oberpfälzer Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
2500 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92331
Vorwahl
09492
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aichhof, Degerndorf, Eggenthal, Fischhaus, Gottesberg, Granswang, Haid, Hatzenhof, Hitzendorf, Höhendorf, Illkofen, Kuglhof, Meierhof, Neuhaid, Neuhof, Pöfersdorf, Pöllenhaid, Prnthal, Rackendorf, Rammersdorf, Röschenberg, Seibertshofen, Sturmmhle, Vogelherd, Wieselbruck, Aichhof, Degerndorf, Eggenthal, Fischhaus, Gottesberg, Granswang, Haid, Hatzenhof, Hitzendorf, Höhendorf, Illkofen, Kuglhof, Meierhof, Neuhaid, Neuhof
Adressen:
1. Gemeinde Lupburg
Hauptstraße 1
92363 Lupburg
2. Landratsamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Rathaus 1
92318 Neumarkt
3. Finanzamt Neumarkt i.d.OPf.
Am Schloß 1
92318 Neumarkt
Gemeinde Lupburg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.