Luxem ist eine Ortsgemeinde etwa 10 Kilometer westlich von Mayen im Landkreis Mayen-Koblenz in Rheinland-Pfalz. Im Mittelalter hieß der Ort Luxheim
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mayen-Koblenz                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
323 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
56729                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
02656                                
                                
                                    Adresse der Verbandsverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Ministère d'État, 4 rue du St. Esprit, L-1475 Luxembourg
2. Administration de l'Enregistrement et des Domaines, 1 rue de la Gare, L-1610 Luxembourg
3. Centre Commun de la Sécurité Sociale, 22-24 avenue de la Liberté, L-1930 Luxembourg
                        
                        
                            
                                Gemeinde Luxem – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die luxemburgische Regierung hat am 19. Juni 2024 Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und neue öffentlich-private Partnerschaften für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. Diese Maßnahmen umfassen die Vereinheitlichung der Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) und den Teilbebauungsplan (PAP), die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung für PAPs unter 4 ha Versiegelung, die Erhöhung der Anzahl erschwinglicher Wohnungen in den PAP "neue Stadtviertel", die Vereinfachung der Normen und Vorschriften im Bauwesen und die Digitalisierung der Verfahren.
Zudem wurden Pilotprojekte auf privaten und öffentlichen Grundstücken angekündigt, um den Bau von Wohnungen zu beschleunigen und zu erleichtern. Die Verwaltungsvereinfachung soll Bürokratie abbauen und Flexibilität in prioritären Bereichen wie der Planung und Schaffung von attraktiven Wohn- und Lebensräumen schaffen.
Die letzten fünf Gemeinden, die das Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan eingeleitet haben, sind Vianden, Kopstal, Vichten, Lenningen und Sandweiler, während die letzten fünf Gemeinden, die die ministerielle Genehmigung erhalten haben, Lenningen, Sandweiler, Biwer, Bissen und Weiswampach sind.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
                            
                                Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
 
                         
                        
                            Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
                            
                                Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.