Aus einem Aussiedlergehöft entstand die heute größere benachbarte Gemeinde Weiler (bei Mayen). Im Mittelalter hieß der Ort Luxheim
Bundesland
Landkreis
Mayen-Koblenz
Einwohner
323 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56729
Vorwahl
02656
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Ministère d'État, 4 rue du St. Esprit, L-1475 Luxembourg
2. Administration de l'Enregistrement et des Domaines, 1 rue de la Gare, L-1610 Luxembourg
3. Centre Commun de la Sécurité Sociale, 22-24 avenue de la Liberté, L-1930 Luxembourg
Gemeinde Luxem – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die luxemburgische Regierung hat am 19. Juni 2024 Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung und neue öffentlich-private Partnerschaften für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt. Diese Maßnahmen umfassen die Vereinheitlichung der Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan (PAG) und den Teilbebauungsplan (PAP), die Abschaffung der Umweltverträglichkeitsprüfung für PAPs unter 4 ha Versiegelung, die Erhöhung der Anzahl erschwinglicher Wohnungen in den PAP "neue Stadtviertel", die Vereinfachung der Normen und Vorschriften im Bauwesen und die Digitalisierung der Verfahren.
Zudem wurden Pilotprojekte auf privaten und öffentlichen Grundstücken angekündigt, um den Bau von Wohnungen zu beschleunigen und zu erleichtern. Die Verwaltungsvereinfachung soll Bürokratie abbauen und Flexibilität in prioritären Bereichen wie der Planung und Schaffung von attraktiven Wohn- und Lebensräumen schaffen.
Die letzten fünf Gemeinden, die das Verfahren für den allgemeinen Bebauungsplan eingeleitet haben, sind Vianden, Kopstal, Vichten, Lenningen und Sandweiler, während die letzten fünf Gemeinden, die die ministerielle Genehmigung erhalten haben, Lenningen, Sandweiler, Biwer, Bissen und Weiswampach sind.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.