Löffingen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, gelegen an der Höllentalbahn Titisee-Neustadt–Donaueschingen und der Bundesstraße 31.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
7612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79843
Vorwahlen
07654, 07707
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Seppenhofen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Löffingen
Hauptstraße 1
78126 Löffingen
2. Ordnungsamt Löffingen
Hauptstraße 1
78126 Löffingen
3. Bürgerbüro Löffingen
Hauptstraße 1
78126 Löffingen
Gemeinde Löffingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Löffingen betreffen die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Löffingen-Friedenweiler. Hierbei soll das Gewerbegebiet an der B 31 erweitert werden, wobei der Anteil an nutzbarer gewerblicher Baufläche zulasten von Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen erhöht wird. Der bisher vorgesehene ökologische Ausgleich soll an anderer Stelle stattfinden. Zudem soll östlich des Gewerbegebietes an der B 31 eine Sonderbaufläche für Solarenergie mit einer Größe von ca. 11,6 ha Bruttofläche aufgestellt werden, und der Bebauungsplan „Solarpark Agri-Photovoltaik“ entsprechend geändert werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.