Löffingen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, gelegen an der Höllentalbahn Titisee-Neustadt–Donaueschingen und der Bundesstraße 31.
Bundesland
Regierungsbezirk
Freiburg
Landkreis
Breisgau-Hochschwarzwald
Einwohner
7612 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
79843
Vorwahlen
07654, 07707
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Seppenhofen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Löffingen
Hauptstraße 1
78126 Löffingen
2. Ordnungsamt Löffingen
Hauptstraße 1
78126 Löffingen
3. Bürgerbüro Löffingen
Hauptstraße 1
78126 Löffingen
Gemeinde Löffingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Löffingen betreffen die 8. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplans Löffingen-Friedenweiler. Hierbei soll das Gewerbegebiet an der B 31 erweitert werden, wobei der Anteil an nutzbarer gewerblicher Baufläche zulasten von Grünflächen und landwirtschaftlichen Flächen erhöht wird. Der bisher vorgesehene ökologische Ausgleich soll an anderer Stelle stattfinden. Zudem soll östlich des Gewerbegebietes an der B 31 eine Sonderbaufläche für Solarenergie mit einer Größe von ca. 11,6 ha Bruttofläche aufgestellt werden, und der Bebauungsplan „Solarpark Agri-Photovoltaik“ entsprechend geändert werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.