Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Lünen

Lünen ist die größte Stadt des Kreises Unna im westlichen Westfalen im Regierungsbezirk Arnsberg. Die ehemals kreisfreie Stadt ist heute ein Mittelzentrum, das durch seine Lage am nordöstlichen Rand des Ruhrgebietes und am südlichen Rand des Münsterlandes sowohl von industriellem als auch von ländlichem Einfluss geprägt ist
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
85.721 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44532, 44534, 44536
Vorwahlen
02306, 0231 Ortsteil Brambauer (Dortmunder Vorwahl)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Lünen, Hauptstraße 2, 44534 Lünen
2. Finanzamt Lünen, Wilhelmstraße 1, 44534 Lünen
3. Jobcenter Lünen, Königstraße 45, 44534 Lünen
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 Mittwoch: 10:00 - 12:00 13:00 - 16:00 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Lünen plant die Entwicklung des Geländes der ehemaligen Hauptschule Wethmar mit dem Bebauungsplan Nr. 226 "Am Diek West", das öffentlich geförderte Wohnungen, insbesondere für Geflüchtete, eine Kindertagesstätte, Geschosswohnungen und einen öffentlichen Spielplatz umfasst. Eine Informationsveranstaltung dazu findet am 30. Oktober 2024 statt.

Zudem sind Bauleitplanverfahren für den "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" im Gange, die die 17. Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplan Lünen Nr. 237 betreffen, um ein Gewerbe- und Industriegebiet auf dem ehemaligen Steag-Kohlekraftwerksgelände zu entwickeln.

Weitere Bebauungspläne, wie der Bebauungsplan Lünen Nr. 237 "Kooperationsstandort Gewerbepark Lippholthausen" und diverse andere Pläne, sind in verschiedenen Verfahrensstadien.

FAQ

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.