Die Gemeinde Lütetsburg (ostfriesisch-plattdeutsch Lütsbörg) ist Mitglied des Gemeindeverbandes Samtgemeinde Hage im Landkreis Aurich im nördlichen Ostfriesland und liegt zwischen der Stadt Norden und dem Flecken Hage
Bundesland
Landkreis
Einwohner
728 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26524
Vorwahl
04931
Adresse der Verbandsverwaltung
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lütetsburg
Hauptstraße 10
26524 Lütetsburg
2. Landkreis Aurich
Am Schloßplatz 1
26603 Aurich
3. Bürgeramt Lütetsburg
Dorfstraße 5
26524 Lütetsburg
Gemeinde Lütetsburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Lütetsburg in den bereitgestellten Quellen. Die Informationen beziehen sich hauptsächlich auf Norden und andere Orte in Ostfriesland.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.