Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Lütjenburg

Lütjenburg (plattdeutsch Lüttenborg) ist eine Stadt im Kreis Plön in Schleswig-Holstein
Bundesland
Schleswig-Holstein
Kreis
Einwohner
5265 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24321
Vorwahl
04381
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Achtersöhren, Altwetterade, Aukamp, Biestersöhren, Charlottental, Darry, Eetzkate, Ellert, Engelau, Finkenberg, Fresendorf, Friederikental, Friedrichshof, Futterkamp, Futterkampermühle, Gottesgabe, Graskamp, Hessenstein, Hohenstein, Horn, Kaiser, Klütsahl, Kühren, Lindbrook, LütjenburgerZiegelei, Mühlenfeld, Mühlenfeldholz, Neudorf, Niedermühle, Niental, Rodenkrog, Rönfeldholz, Schaarteich, Schmiedendorf, Scholenfurt, Seekrug, Stöfs, Tannbrook, Vörstenmoor, Vogelsdorf
Adressen:
1. Stadt Lütjenburg
Am Markt 1
24321 Lütjenburg

2. Kreis Plön
Bahnhofstraße 14
24214 Neumünster

3. Amtsgericht Lütjenburg
Am Markt 1
24321 Lütjenburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Lütjenburg gibt es several neue Entwicklungen im Bereich der Bebauungspläne:

- Die Stadt Lütjenburg plant eine Änderung des Flächennutzungsplanes für das ehemalige Kasernenareal der Schill-Kaserne. Das Gelände soll für zukunftsorientierte gewerbliche und gemischte Nutzungen, sowie für sportliche, kulturelle und freizeitorientierte Zwecke genutzt werden. Die Nachnutzung konzentriert sich auf die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen und die Entwicklung von gemischten Nutzungen.

- Das Gebiet soll als Mischgebiet nach der Baunutzungsverordnung entwickelt werden, das sowohl Wohnen als auch gewerbliche Nutzungen zulässt, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Es sind auch Flächen für den Gemeinbedarf und die Umnutzung bestehender Gebäude vorgesehen.

- Die Stadt hat einen städtebaulichen Rahmenplan für die Nachnutzung der Kaserne erstellt, der die zivile Nutzung vorbereitet und als Grundlage für die aktuelle Flächennutzungsplan-Änderung dient.

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.