Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Bebauungsplan24 Lützen

Lützen ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
8443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06679, 06686
Vorwahlen
034441, 034444, 03443 (Dehlitz, Poserna, Rippach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lützen
Markt 1
06686 Lützen

2. Einwohnermeldeamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen

3. Ordnungsamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat am 14.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. ZO-01 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ gefasst. Dieses Gebiet liegt südlich und nördlich der Bundesstraße B 91 in der Nähe der Autobahnausfahrt Weißenfels der A9 und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 400 Hektar. Ziel ist die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen, insbesondere für mittelständische regionale Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Metallbau, Automotive, Baugewerbe und Lebensmittelindustrie.

Eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde am 30.04.2024 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?

Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:

  • Detaillierungsgrad:
    Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
    Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete
  • Rechtliche Verbindlichkeit:
    Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
    Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend
  • Maßstab:
    Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
    Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000
  • Geltungsbereich:
    Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
    Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.