Lützen ist eine Stadt im Burgenlandkreis in Sachsen-Anhalt.
Bundesland
Landkreis
Burgenlandkreis
Einwohner
8443 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
06679, 06686
Vorwahlen
034441, 034444, 03443 (Dehlitz, Poserna, Rippach)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Lützen
Markt 1
06686 Lützen
2. Einwohnermeldeamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen
3. Ordnungsamt Lützen
Markt 1
06686 Lützen
Gemeinde Lützen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Lützen hat am 14.03.2024 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. ZO-01 „Interkommunales Industrie- und Gewerbegebiet Mitteldeutschland“ gefasst. Dieses Gebiet liegt südlich und nördlich der Bundesstraße B 91 in der Nähe der Autobahnausfahrt Weißenfels der A9 und umfasst eine Gesamtfläche von etwa 400 Hektar. Ziel ist die Entwicklung von Gewerbe- und Industrieflächen, insbesondere für mittelständische regionale Unternehmen aus den Bereichen Maschinen- und Metallbau, Automotive, Baugewerbe und Lebensmittelindustrie.
Eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde am 30.04.2024 beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Parallelverfahren mit der Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt werden.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.