Bebauungsplan und Flächennutzungsplan

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mainburg

Mainburg ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Kelheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84048
Vorwahl
08751
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Auhof, Beslmhle, Brandmhle, Dirschengrub, Gschwellberg, Gschwellhof, Haid, Holzmannshausen, Köglmhle, Massenhausen, Meilenhausen, ™chslhof, Ried, Steinbach, Straßhof, Wambach, Weihmhle, Auhof, Beslmühle, Brandmühle, Dirschengrub, Gschwellberg, Gschwellhof, Haid, Holzmannshausen, Köglmühle, Massenhausen, Meilenhausen, Öchslhof, Ried, Steinbach, Straßhof, Wambach, Weihmühle
Adressen:
1. Stadt Mainburg, Hauptstraße 1, 84048 Mainburg
2. Landratsamt Dingolfing-Landau, Ludwigstraße 1, 84130 Dingolfing
3. Finanzamt Landshut, Wörthstraße 4, 84034 Landshut
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Mainburg sollen an zwei Stellen die Bebauungspläne geändert werden, um höheres Bauen zu ermöglichen: im Bereich der Marktler Straße und der Bonifaz-Huber-Straße. Der Bauausschuss hat bereits vorberatend beschlossen, die nächsten Schritte einzuleiten, und die Angelegenheiten an den Stadtrat weitergegeben, der in seiner nächsten Sitzung eine finale Entscheidung treffen wird.

Zudem wurden in der Vergangenheit mehrere Bebauungs- und Grünordnungspläne für verschiedene Gebiete in Mainburg genehmigt oder geändert, wie zum Beispiel für die Gebiete "GE/MI Köglmühle", "Am Kindergarten Nord", "Meilenhofen Süd" und "Steigäcker Nord".

FAQ

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.