Mainhardt ist eine Gemeinde im Landkreis Schwäbisch Hall in Baden-Württemberg. Durch sie läuft der Obergermanisch-Raetische Limes, der seit 2005 auf der Welterbeliste der UNESCO steht. Jahrhundert erstmals erwähnt und hat fast 5900 Einwohner
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
6082 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74535, 74523
Vorwahl
07903
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ammertsweiler, Aschenhtte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Htten, Klingenhof, Krebshof, Laukenmhle, Mittelmhle, Mönchsberg, Neuwirtshaus, Nßlenshof, Riegenhof, Rösersmhle, Schollenhof, Stock, Vordermhle, Waspenhof, WrttembergerHof, Zimmerhaus, Ammertsweiler, Aschenhütte, Baad, Bäumlesfeld, Dennhof, Eulhof, Gailsbach, Gögelhof, Hammerschmiede, Hohenegarten, Hohenstraßen, Hütten, Klingenhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
2. Ordnungsamt Mainhardt
Hauptstraße 1
74535 Mainhardt
3. Finanzamt Schwäbisch Hall
Am Markt 16
74523 Schwäbisch Hall
Gemeinde Mainhardt – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.