Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Mainz

Mainz ist die Landeshauptstadt des Landes Rheinland-Pfalz und mit 215.110 Einwohnern zugleich dessen größte Stadt
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
217.556 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
55116–55131
Vorwahlen
06131, 06136
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BaumschuleimSpeß, Draisberghof, LotharyAue, Mainz, Wendelinusheim, BaumschuleimSpeß, Draisberghof, LotharyAue, Wendelinusheim
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mainz, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
2. Mainzer Finanzamt, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
3. Agentur für Arbeit Mainz, Am Schillertheater 1, 55116 Mainz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat in Mainz hat am 05.02.2025 gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke die Änderung des Flächennutzungsplans und den Bebauungsplanentwurf H 98 (Schützenhaus Fort Gonsenheim) beschlossen. Dieser Plan sieht den Bau von 126 Wohnungen in acht Gebäuden vor, jedoch zum Preis einer massiven Versiegelung des Baugrundstücks und dem Verzicht auf Spielplätze für Kinder, da oberirdische Stellplätze geschaffen werden müssen.

Zusätzlich plant die Stadt Mainz neue Baugebiete in den Stadtteilen Hechtsheim und Ebersheim, um bis zu 3.300 neue Wohneinheiten zu schaffen und den Wohnungsmarkt, besonders für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen, zu entspannen.

Ein weiteres großes Projekt ist der Bebauungsplan für ein neues Einkaufsquartier in der Ludwigsstraße, das eine begrünte Dachterrasse, Gastronomie, ein neues Hotel und viele neue Grünflächen umfasst und als innovatives und nachhaltiges Projekt gilt.

Der Stadtrat hat auch den überarbeiteten Masterplan „100% Klimaschutz“ verabschiedet und Entscheidungen zum Hochschulerweiterungsgelände und anderen stadtentwicklungsrelevanten Themen getroffen.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:

  1. Wohnbauflächen
  2. Gemischte Bauflächen
  3. Gewerbliche Bauflächen
  4. Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
  5. Grünflächen
  6. Waldflächen
  7. Landwirtschaftliche Flächen
  8. Verkehrsflächen
  9. Ver- und Entsorgungsanlagen
  10. Flächen für den Gemeinbedarf
  11. Wasserflächen
  12. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.