Maitenbeth (Bairisch: Moabeth) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83558
Vorwahl
08076
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aufder™d, Berg, Bernreit, Bräustett, Brand, Brandstätt, Dichtldorn, Dieblstätt, Edgarten, Eßbaum, Etschlohe, Feichten, Gassen, Ginhub, Gmain, Goldbrunn, Heilbrunn, Hennezogl, Hof, Holzkling, Honau, Innach, Kopfsöd, Kramerberg, Kreuz, Lacken, Lichtfelden, Luhestätt, Luxstätt, Marsmeier, Mitterhof, Moos, Neukirchen, Niesberg, Oberöd, Ochsenfurt, Oed, Perzl, Puß, Rain
Adressen:
1. Gemeinde Maitenbeth, Hauptstraße 1, 83558 Maitenbeth
2. Landratsamt Mühldorf am Inn, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Finanzamt Mühldorf, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Maitenbeth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.