Sie gehört historisch zum Landesteil Mecklenburg
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mecklenburgische Seenplatte                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
7282 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17139                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
03994, 03996, 039957                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Malchin, Markt 1, 17113 Malchin  
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Markt 1, 17033 Neubrandenburg  
3. Agentur für Arbeit Neubrandenburg, An den Mühlen 1, 17033 Neubrandenburg  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Malchin – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Malchin betreffen die Ablehnung des geplanten Agri-Photovoltaik-Parks durch die Stadtvertreter. Der Bau eines Solarparks auf 157 Hektar, der von Vattenfall geplant war, wurde abgelehnt, trotz der Vorteile der Doppelnutzung von Land für Landwirtschaft und Stromerzeugung. Die Ablehnung kam vor allem von den Fraktionen der AfD und des BSW, die Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf die Landwirtschaft und die Natur im Peenetal äußerten.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
 
                         
                        
                            Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
                            
                                Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.