Bundesland
Landkreis
Mecklenburgische Seenplatte
Einwohner
6512 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
17213
Vorwahl
039932
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Malchow
Adressen:
1. Stadt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Schloß 1, 17235 Neustrelitz
3. Einwohnermeldeamt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
Gemeinde Malchow – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauprojekt „Zwei Seen“ in Malchow ist in Bewegung. Aktuell läuft die Baufeldfreimachung und es werden zusätzliche Bodenproben genommen, die Teil der Auflagen für den rechtskräftigen Bebauungsplan sind. Der Baubeginn ist für 2024 geplant, mit einer geplanten Fertigstellung im Jahr 2027.
MUHSAL Immobilien & Projektentwicklung entwickelt ein Quartier mit Ferienpark-Konzept, bestehend aus 22 Ferienhäusern mit 136 Ferienwohnungen. Die alte Ziegelei mit dem denkmalgeschützten Ziegeleiofen soll nachgeahmt und integriert werden. Der Ofen und die Scheune werden erhalten und für verschiedene Zwecke wie Wellness, Gastronomie und Ausstellungen genutzt.
Die Stadt Malchow strebt an, die Planung im Rathaus für die Bürger auszulegen und Einsprüche zu erfassen, bevor das Vorhaben der Stadtvertreterversammlung vorgestellt wird.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.