Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Mecklenburgische Seenplatte                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
6512 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
17213                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
039932                                
                                
                                    Adresse der Stadtverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Malchow                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Stadt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow  
2. Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Am Schloß 1, 17235 Neustrelitz  
3. Einwohnermeldeamt Malchow, Am Markt 1, 17213 Malchow
                        
                        
                            
                                Gemeinde Malchow – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
    13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Das Bauprojekt „Zwei Seen“ in Malchow ist in Bewegung. Aktuell läuft die Baufeldfreimachung und es werden zusätzliche Bodenproben genommen, die Teil der Auflagen für den rechtskräftigen Bebauungsplan sind. Der Baubeginn ist für 2024 geplant, mit einer geplanten Fertigstellung im Jahr 2027.
MUHSAL Immobilien & Projektentwicklung entwickelt ein Quartier mit Ferienpark-Konzept, bestehend aus 22 Ferienhäusern mit 136 Ferienwohnungen. Die alte Ziegelei mit dem denkmalgeschützten Ziegeleiofen soll nachgeahmt und integriert werden. Der Ofen und die Scheune werden erhalten und für verschiedene Zwecke wie Wellness, Gastronomie und Ausstellungen genutzt.
Die Stadt Malchow strebt an, die Planung im Rathaus für die Bürger auszulegen und Einsprüche zu erfassen, bevor das Vorhaben der Stadtvertreterversammlung vorgestellt wird.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
 
                         
                        
                            Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
                            
                                Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.