Malente (plattdeutsch: Lent) ist eine Gemeinde im Kreis Ostholstein im Land Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Ostholstein
Einwohner
10.851 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
23714, 23717
Vorwahl
04523
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Malente, Am Markt 1, 23714 Malente
2. Amtsgericht Eutin, Am Schloß 1, 23701 Eutin
3. Kreisverwaltung Ostholstein, Eutiner Str. 4, 23701 Eutin
Gemeinde Malente – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Malente hat im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ vorbereitende Untersuchungen und ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (IEK) für das Untersuchungsgebiet „Zentrum Malente“ durchgeführt. Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Malente wurde zuletzt 2005 neuaufgestellt und im Bereich Lenter Platz und Umgebung angepasst. Es gibt verschiedene Bebauungspläne, wie den Bebauungsplan 57 mit 1. Änderung für den Frischemarkt und den Bebauungsplan 60 mit 1. und 2. Änderung für den Bereich Lenter Platz und Umgebung. Zudem wurde das Untersuchungsgebiet im Westen im Bereich des Christlichen Jugenddorfwerks Deutschlands e.V. (CJD) geringfügig erweitert und zusätzliche vorbereitende Untersuchungen eingeleitet.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.