Malgersdorf ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Falkenberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
1253 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84333
Vorwahl
09954
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Amberg, Antenpoint, Asbach, Bach, Binderöd, Bleickersdorf, Blumreising, Eben, Eckelsberg, Elpersdorf, Embach, Engersöd, Engerthal, Fnfleiten, Galleck, Gmeinbauer, Großwimm, Guggenberg, Heilmfurt, Hilbing, Hinteramberg, Hintereich, Hollmannsöd, Irlach, Kenoden, Kleinwalln, Kleinwimm, Klingenberg, Kollbach, Lalling, Mangolsöd, Memberg, Mooshaus, Nußbaum, Nußdorf, Oberhaarland, Oberhaid, Oberschneewinkel, ™d, Passelsberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Malgersdorf, Hauptstraße 1, 94419 Malgersdorf
2. Ordnungsamt Malgersdorf, Hauptstraße 1, 94419 Malgersdorf
3. Bauamt Malgersdorf, Hauptstraße 1, 94419 Malgersdorf
Gemeinde Malgersdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.