Mamming ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mamming.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
3346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94437
Vorwahl
09955
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlkofen, Attenberg, Bachhausen, Benkhausen, Berg, Bubach, Dittenkofen, Graflkofen, Heilberskofen, Hirnkofen, Hof, Kuttenkofen, Pilberskofen, Ruhsam, Schellmhl, Schneiderberg, Seemannskirchen, Vollnbach, Adlkofen, Attenberg, Bachhausen, Benkhausen, Berg, Bubach, Dittenkofen, Graflkofen, Heilberskofen, Hirnkofen, Hof, Kuttenkofen, Pilberskofen, Ruhsam, Schellmühl, Schneiderberg, Seemannskirchen, Vollnbach
Adressen:
1. Gemeinde Mamming, Hauptstraße 1, 94437 Mamming
2. Landratsamt Dingolfing-Landau, Am Alten Viehmarkt 1, 84130 Dingolfing
3. Finanzamt Landau an der Isar, Bahnhofstraße 15, 94405 Landau an der Isar
Gemeinde Mamming – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.