Mamming ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Mamming.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
3346 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94437
Vorwahl
09955
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Adlkofen, Attenberg, Bachhausen, Benkhausen, Berg, Bubach, Dittenkofen, Graflkofen, Heilberskofen, Hirnkofen, Hof, Kuttenkofen, Pilberskofen, Ruhsam, Schellmhl, Schneiderberg, Seemannskirchen, Vollnbach, Adlkofen, Attenberg, Bachhausen, Benkhausen, Berg, Bubach, Dittenkofen, Graflkofen, Heilberskofen, Hirnkofen, Hof, Kuttenkofen, Pilberskofen, Ruhsam, Schellmühl, Schneiderberg, Seemannskirchen, Vollnbach
Adressen:
1. Gemeinde Mamming, Hauptstraße 1, 94437 Mamming
2. Landratsamt Dingolfing-Landau, Am Alten Viehmarkt 1, 84130 Dingolfing
3. Finanzamt Landau an der Isar, Bahnhofstraße 15, 94405 Landau an der Isar
Gemeinde Mamming – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.