Manching ist ein Markt im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm und liegt südöstlich von Ingolstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
12.829 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
85077
Vorwahl
08459
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Forstwiesen, Rottmannshart, Forstwiesen, Rottmannshart
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
2. Standesamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
3. Ordnungsamt Manching, Hauptstraße 1, 85077 Manching
Gemeinde Manching – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Erstellung und Umsetzung von verschiedenen Bebauungsplänen wie z.B. Baugebiet Manching Fischerlohe, Manching Ankoferfeld, Pichl West II, Oberstimm Wiegartenweg und Wohnraum Pichl Mitte.
- Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan für das Baugebiet Niederstimm West, derzeit im Verfahren.
- Anpassung des alten Bebauungsplans für das Bau- und Gewerbegebiet Manching QuickMix, um mehr Wohn- und Mischnutzung zu ermöglichen.
- Planungen für das neue Gewerbegebiet in der Max-Immelmann-Kaserne Oberstimm, Teilankauf des Kasernengrundstücks kurz vor Umsetzung.
- Technologiepark Manching gegenüber Airbus, intensive Verhandlungen mit dem Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium laufen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.