Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Mansfeld

Mansfeld ist eine Stadt im Landkreis Mansfeld-Südharz, Sachsen-Anhalt (Deutschland).
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Landkreis
Mansfeld-Südharz
Einwohner
8480 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
06343
Vorwahlen
034782, 03476 (Großörner), 034772 (Annarode, Siebigerode), 034775 (Braunschwende, Friesdorf, Hermerode, Ritzgerode), 034779 (Abberode, Molmerswende)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Mansfeld
Markt 1
06343 Mansfeld

2. Landkreis Mansfeld-Südharz
Bahnhofstraße 1
06333 Hettstedt

3. Einwohnermeldeamt Mansfeld
Markt 1
06343 Mansfeld
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 15:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Mansfeld betreffen die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2025 der Lutherstadt Eisleben, die eine umfassende Planung für die gesamte Gemarkung der Einheitsgemeinde einschließt. Hierbei werden neue Bauflächen und Baugebiete für Wohnen, gemischte Nutzungen und Gewerbe ausgewiesen, sowie Einrichtungen für den Gemeinbedarf und Maßnahmen zum Klimaschutz berücksichtigt. Zudem gibt es spezifische Planungen für die Entwicklung des Zentrums und der umliegenden Ortschaften, wie z.B. in Osterhausen und anderen Ortschaften.

In der Gemeinde Seegebiet Mansfelder Land wurden Bebauungspläne wie der Bau einer Biomethananlage und der Solarpark Röblingen genehmigt und sind seit 2012/2013 in Kraft. Es gab auch die Aufhebung alter Bebauungspläne und die Entscheidung, fehlerhafte Verfahren nicht weiter zu verfolgen.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.