Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marburg

Marburg a. d. Marburg ist die Kreisstadt des mittelhessischen Landkreises Marburg-Biedenkopf und liegt an der Lahn
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
76.571 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
35037, 35039, 35041, 35043
Vorwahlen
06421, 06420, 06424
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen, Cyriaxweimar, Neuhöfe, Sellhof, Wehrshausen
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marburg, Rathaus, 35037 Marburg
2. Agentur für Arbeit Marburg, Bahnhofstraße 9, 35037 Marburg
3. Finanzamt Marburg, Am Alten Stein 1, 35037 Marburg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Die Universitätsstadt Marburg und der Landkreis Marburg-Biedenkopf planen, den Bereich rund um die Beltershäuser Straße zu einem nachhaltigen und urbanen Stadtgebiet umzugestalten, mit etwa 340 Wohneinheiten, davon ein Drittel Sozialwohnungen, und einer zentralen Allee.

- Im Stadtteil Marbach wird das Wohnquartier Oberer Rotenberg entwickelt, mit einem Lebensmittelmarkt, geförderten Wohnungen und Wohnraum für gemeinschaftliches Wohnen auf einer Fläche von 2,2 Hektar.

- Das Zukunftsquartier Hasenkopf soll auf sechs Hektar etwa 330 Wohneinheiten entstehen lassen, davon 30 Prozent als geförderter Wohnraum, sowie Genossenschafts- und Gemeinschaftswohnprojekte ermöglichen.

- In den Außenstadtteilen sind mehrere neue Bebauungsplanverfahren für etwa 130 Wohneinheiten geplant, und es gibt Diskussionen über die strategische Baulandentwicklung und die Neuausrichtung des Dorfentwicklungsprogrammes.

- Die GeWoBau Marburg-Lahn hat verschiedene Neubauprojekte wie in Wehrda, Michelbach-Nord und der Sudetenstraße abgeschlossen oder in Planung, mit Schwerpunkt auf klimaneutrale und geförderte Wohnungen.

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.