Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marienberg

Marienberg ist eine Große Kreisstadt im sächsischen Erzgebirgskreis südöstlich von Chemnitz.
Bundesland
Sachsen
Landkreis
Erzgebirgskreis
Einwohner
16.524 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
09496
Vorwahlen
03735, 037364 (Kühnhaide, Reitzenhain, Satzung), 037366 (Rübenau), 037363 (Zöblitz, Ansprung, Sorgau, Grundau)
Adresse derGroße Kreisstadtverwaltung
Website
Ortsteile
Marienberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marienberg, Markt 1, 09496 Marienberg
2. Finanzamt Chemnitz, Zschopauer Str. 7, 09126 Chemnitz
3. Agentur für Arbeit Chemnitz, Annaberger Str. 240, 09125 Chemnitz
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Dienstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 17:30 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 13:00 - 15:30 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Große Kreisstadt Marienberg arbeitet an der Entwicklung und Rechtskraftherbeiführung eines Flächennutzungsplans innerhalb der nächsten 3-5 Jahre, da sie derzeit noch keinen rechtskräftigen Flächennutzungsplan besitzt.

Es gibt 41 Bebauungspläne, davon sind 21 rechtskräftig. Zudem existieren 2 rechtskräftige Außenbereichssatzungen, 8 rechtskräftige Ergänzungssatzungen und eine rechtskräftige Klarstellungs- und Ergänzungssatzung.

Aktuelle Planverfahren umfassen den Bebauungsplan Nr. 39 "Waldgebiet Mothäuser Heide" und den Teilflächennutzungsplan Wind, beide in der Aufstellungsphase.

Es besteht ein Bedarf an Wohnbaufläche bis 2030, mit einer notwendigen Fläche von 20,59 ha, von denen nur 13,8 ha zur Verfügung stehen. Es werden weitere 6,8 ha Wohnbaufläche benötigt.

FAQ

Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?

Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:

  1. Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
  2. Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
  3. Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
  4. Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
  5. Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
  6. Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.

Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.

Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?

Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:

  • GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
  • GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen

Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.

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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.