Der Flecken Marienhafe ist eine Gemeinde und Verwaltungssitz in der Samtgemeinde Brookmerland im Landkreis Aurich in Ostfriesland
Bundesland
Landkreis
Einwohner
2380 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
26529
Vorwahl
04934
Adresse der Gemeinde
Ortsteile
AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, Moortun, Mhlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjche, TjcherŽcker, TjcherGrashaus, TjcherWilde, Upgant, UpganterŽcker, Wykhoff, AltSiegelsum, Goldberg, GroßBuschhaus, Hahnefeld, Haneburg, Hundertgrasen, Ihlingswarf, KleinTjücherGrashaus, Moortun, Mühlenloog, NeuSiegelsum, Osterupgant, Ovelgönne, Schott, SchottjerDreesche, Siegelsum, Tjüche, TjücherÄcker
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
2. Standesamt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
3. Bürgeramt Marienhafe, Hauptstraße 1, 26529 Marienhafe
Gemeinde Marienhafe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.