Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Marienheide

Marienheide ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51709
Vorwahlen
02264, 02261, 02269, 02359
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper, Reppinghausen, Schmitzwipper, Späinghausen, Straße, Stlinghausen, Vorderscharde, Wernscheid, Wilbringhausen, Winkel, Wipperfließ, Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper
Adressen:
1. Gemeinde Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide

2. Bürgeramt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide

3. Ordnungsamt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Marienheide hat am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Ortskern Marienheide" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadterneuerungsprojekte, insbesondere der Freiraumgestaltung der öffentlichen Plätze, zu schaffen.

- Öffentliche Auslegung: 07.12.2023 - 22.01.2024
- Satzungsbeschluss: 18.06.2024
- Inkrafttreten: 27.06.2024.

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung
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Was ist ein Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan (FNP) ist der vorbereitende Bauleitplan einer Gemeinde und dient als Planungsinstrument. Er stellt die städtebaulichen und entwicklungspolitischen Ziele dar und gibt nach den §§ 5 ff. Auskunft über die Gesamtgestaltung des Plangebietes. Dazu gehört die Lage von Gebäuden, Straßen, Plätzen, Parks usw.

Darüber hinaus legt der Förderplan die Art der Bodennutzung fest, die nach den voraussichtlichen Bedürfnissen der Gemeinde entwickelt werden soll. Der Förderplan legt also im Wesentlichen fest, welche Gebiete der Gemeinde in einem Zeitraum von etwa zehn bis fünfzehn Jahren bebaut werden sollen.

Nach den §§ 5 ff. BauGB hat der Förderplan vor allem die Aufgabe, die zur Bebauung vorgesehenen Flächen nach der allgemeinen Art der baulichen Nutzung (Baugebiete) darzustellen. Darüber hinaus gibt der Förmerplan die besondere Art der baulichen Nutzung (Sonderbauflächen) und das allgemeine Maß der baulichen Nutzung (Flächen für das allgemeine Maß der baulichen Nutzung) an.