Marienheide ist eine kreisangehörige Gemeinde des Oberbergischen Kreises im Regierungsbezirk Köln
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Oberbergischer Kreis
Einwohner
13.465 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
51709
Vorwahlen
02264, 02261, 02269, 02359
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper, Reppinghausen, Schmitzwipper, Späinghausen, Straße, Stlinghausen, Vorderscharde, Wernscheid, Wilbringhausen, Winkel, Wipperfließ, Börlinghausen, Dahl, Dannenberg, Gervershagen, Griemeringhausen, Hinterscharde, Höfel, Holzwipper, Kattwinkel, Linge, Neuenhaus, Niederwette, Obernhagen, Oberwette, Oberwipper
Adressen:
1. Gemeinde Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
2. Bürgeramt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
3. Ordnungsamt Marienheide
Hauptstraße 1
51799 Marienheide
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Marienheide hat am 21.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für die 31. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 "Ortskern Marienheide" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst. Das Ziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Stadterneuerungsprojekte, insbesondere der Freiraumgestaltung der öffentlichen Plätze, zu schaffen.
- Öffentliche Auslegung: 07.12.2023 - 22.01.2024
- Satzungsbeschluss: 18.06.2024
- Inkrafttreten: 27.06.2024.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung