Sie gehört der Verbandsgemeinde Selters (Westerwald) an
Bundesland
Landkreis
Westerwaldkreis
Einwohner
997 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
56242
Vorwahl
02626
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marienrachdorf
Hauptstraße 1
56244 Marienrachdorf
2. Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach
Am Alten Rathaus 1
56293 Ransbach-Baumbach
3. Kreisverwaltung Westerwaldkreis
Wilhelmstraße 24
56457 Westerburg
Gemeinde Marienrachdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet