Markgröningen ist eine Stadt im baden-württembergischen Landkreis Ludwigsburg und Bestandteil der Deutschen Fachwerkstraße
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.865 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71706
Vorwahlen
07145, 07147
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Aichholzhof, Bruckmühle, EichholzerKlinge, Landesheim, Lettenbödle, ObereMühle, Ölmühle, Papiermühle, Raisershaus, Rotenacker, Schönbühlhof, Spitalmühle, Talhausen, TammerSee, UntereMühle, UnteresSchafhaus
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
2. Ordnungsamt Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
3. Bürgerbüro Markgröningen
Hauptstraße 1
71706 Markgröningen
Gemeinde Markgröningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Markgröningen gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Müchinger Straße 26" ist vom 10.02.2025 bis 12.03.2025 öffentlich ausgelegt.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Küfergäßle" wurde in der Gemeindetatssitzung am 17.12.2024 aufgehoben.
- Der Bebauungsplan "Grabenstraße - Benzberg" ist kürzlich beschlossen und rechtskräftig geworden.
Alle aktuell gültigen Bebauungspläne und weitere Informationen können im BürgerGIS der Stadt Markgröningen eingesehen und heruntergeladen werden.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.