Marklkofen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Dingolfing-Landau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Dingolfing-Landau
Einwohner
3793 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84163
Vorwahlen
08732, 08734
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aichberg, Aiglkofen, Aunkofen, Dingdorf, Einaugmhle, Gindlkofen, Hackl, Leiten, Liebertsöd, Petzenbrunn, Poxau, Reithen, Rußhäusl, Siglhof, Weiher, Weinberg, Aichberg, Aiglkofen, Aunkofen, Dingdorf, Einaugmühle, Gindlkofen, Hackl, Leiten, Liebertsöd, Petzenbrunn, Poxau, Reithen, Rußhäusl, Siglhof, Weiher, Weinberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marklkofen
Hauptstraße 1
84163 Marklkofen
2. Finanzamt Landshut
Watzingerstraße 1
84034 Landshut
3. Landratsamt Landshut
Altstadt 1
84028 Landshut
Gemeinde Marklkofen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.