Markneukirchen ist eine Stadt im sächsischen Vogtland
Bundesland
Landkreis
Vogtlandkreis
Einwohner
7261 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
08258
Vorwahl
037422
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markneukirchen
Markt 1
08258 Markneukirchen
2. Ordnungsamt Markneukirchen
Markt 1
08258 Markneukirchen
3. Finanzamt Plauen
Am Schloß 1
08523 Plauen
Gemeinde Markneukirchen – Öffnungszeiten
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Der Stadtrat der Stadt Markneukirchen hat den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „3. Erweiterung des Gewerbegebietes Markneukirchen/Wohlhausen“ gefasst. Dies umfasst die Flurstücke 95/2, 112/5, 114/2, 150/6, Teil von 179/6, 200/8, 217/8 und 227/1 der Gemarkung Wohlhausen.
Bürgermeister Toni Meinel plant eine straffe Zeitplanung für die Erweiterung des Gewerbegebietes, mit der Planungsvergabe im November, der Aufstellung des Bebauungsplans im Dezember und der Fertigstellung vor der Sommerpause 2024. Eine neue Förderung soll dabei entscheidend helfen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.