Markranstädt [Betonung auf der ersten Silbe] ist eine Kleinstadt im Landkreis Leipzig in Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.981 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04420
Vorwahlen
034205, 0341, 034444
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
2. Einwohnermeldeamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
3. Ordnungsamt Markranstädt
Markt 1
04420 Markranstädt
Gemeinde Markranstädt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Markranstädt hat am 07.09.2023 den Bebauungsplan „REWE-Markt – An der Alten Zuckerfabrik“ beschlossen, der den erweiterten Neubau des bestehenden REWE-Marktes ermöglicht. Der Plan umfasst das Betriebsgelände der Ceresan Erfurt GmbH, den Bereich des REWE-Marktes und die Aufforstungsfläche nordwestlich des Kreisverkehrs.
Zusätzlich wurde der Bebauungsplan „Möbelhaus Markranstädt“ im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung beschlossen. Dieser Plan soll das Planungsrecht für Wohnen und Gewerbe in einem Bereich der Kernstadt Markranstädt schaffen, der durch die Leipziger Straße, das angrenzende Mischgebiet, die Oststraße und die Straße An der Renne begrenzt wird.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.