Marktleugast ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Marktleugast.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3135 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95352
Vorwahl
09255
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Achatzmhle, Eeg, Filshof, Hermes, Hinterrehberg, Hohenberg, Marienweiher, Mittelrehberg, Neuensorg, Steinbach, Vorderrehberg, Weihermhle, Achatzmühle, Eeg, Filshof, Hermes, Hinterrehberg, Hohenberg, Marienweiher, Mittelrehberg, Neuensorg, Steinbach, Vorderrehberg, Weihermühle
Adressen:
1. Marktleugast Gemeindeamt
Hauptstraße 1
95352 Marktleugast
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 16
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Schützenstraße 10
95326 Kulmbach
Gemeinde Marktleugast – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.