Marktschellenberg ist ein Markt im südlichen Landkreis Berchtesgadener Land im Regierungsbezirk Oberbayern.
                    
                        
                                
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                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Oberbayern                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Berchtesgadener Land                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
1784 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahlen
                                
                                
83487, 83471                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
08650                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Ettenberg, Götschen, Mehlweg, Neusieden, Oberstein, Schaden, Scheffau, Schneefelden, Unterstein, Ettenberg, Götschen, Mehlweg, Neusieden, Oberstein, Schaden, Scheffau, Schneefelden, Unterstein                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeinde Marktschellenberg, Hauptstraße 1, 83487 Marktschellenberg  
2. Landratsamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 64, 83435 Bad Reichenhall  
3. Finanzamt Berchtesgadener Land, Salzburger Straße 16, 83435 Bad Reichenhall  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Marktschellenberg – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
                            
                                Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
 
                         
                        
                            Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
                            
                                Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.