Marlow ist eine amtsfreie Stadt im Westen des Landkreises Vorpommern-Rügen in Mecklenburg-Vorpommern (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Vorpommern-Rügen
Einwohner
4665 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
18337
Vorwahl
038221
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Marlow
Am Markt 1
18337 Marlow
2. Finanzamt Ribnitz-Damgarten
Am Markt 1
18311 Ribnitz-Damgarten
3. Agentur für Arbeit Ribnitz-Damgarten
An der Mühle 1
18311 Ribnitz-Damgarten
Gemeinde Marlow – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Die Stadtvertretung der Stadt Marlow hatSeveral Bebauungspläne und Änderungen beschlossen und veröffentlicht:
- Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“ wurde im September 2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 25.11.2024 ausgeschrieben.
- 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 „An der Schule“ im OT Gresenhorst wurde am 22.05.2024 rückwirkend zum 19.12.2023 beschlossen.
- 1. Ergänzung und 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Wohngebiet „Kloster-Wulfshäger-Weg“ im OT Gresenhorst wurden am 22.05.2024 beschlossen und zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben.
- 10. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Marlow wurde am 22.05.2024 gebilligt und zur Öffentlichkeitsbeteiligung bis 24.07.2024 ausgeschrieben, im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 33 „Feuerwehr Bartelshagen I“.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.