Marnheim ist eine Ortsgemeinde im Donnersbergkreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Donnersbergkreis
Einwohner
1710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67297
Vorwahlen
06352, 06351
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Elbisheimerhof, Froschauerhof, Mittelmhle, Riedenmhle, Rothenbergermhle, Steinmhle, Elbisheimerhof, Froschauerhof, Mittelmühle, Riedenmühle, Rothenbergermühle, SandbrunnerHäuschen, Steinmühle
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marnheim
Hauptstraße 24
67308 Marnheim
2. Ordnungsamt Marnheim
Hauptstraße 24
67308 Marnheim
3. Finanzamt Alzey
Am Schloßgarten 1
55232 Alzey
Gemeinde Marnheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.