Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Maroldsweisach

Maroldsweisach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern.
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Haßberge
Einwohner
3172 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
96126
Vorwahl
09532
Adresse derMarktverwaltung
Hauptstr. 24, 96126 Maroldsweisach
Hauptstr. 24, 96126 Maroldsweisach 96126 Bayern DE
Website
Ortsteile
Geroldswind, Gckelhirn, Marbach, Todtenweisach, Voccawind, Voccawindermhle, Wstenbirkach, Geroldswind, Gückelhirn, Marbach, Todtenweisach, Voccawind, Voccawindermühle, Wüstenbirkach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Maroldsweisach
Hauptstraße 1
96126 Maroldsweisach

2. Finanzamt Haßfurt
Am Schützenplatz 1
97437 Haßfurt

3. Landratsamt Haßberge
An den Bachwiesen 1
97437 Haßfurt
Gemeinde Maroldsweisach – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 13:15 - 15:15
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?

Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:

  • Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
  • Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
  • Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.