Maroldsweisach ist ein Markt im unterfränkischen Landkreis Haßberge in Bayern.
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Regierungsbezirk
                                
                                
Unterfranken                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
Haßberge                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
3172 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
96126                                
                                
                                    Vorwahl
                                
                                
09532                                
                                
                                    Adresse derMarktverwaltung
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Geroldswind, Gckelhirn, Marbach, Todtenweisach, Voccawind, Voccawindermhle, Wstenbirkach, Geroldswind, Gückelhirn, Marbach, Todtenweisach, Voccawind, Voccawindermühle, Wüstenbirkach                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Maroldsweisach  
   Hauptstraße 1  
   96126 Maroldsweisach  
2. Finanzamt Haßfurt  
   Am Schützenplatz 1  
   97437 Haßfurt  
3. Landratsamt Haßberge  
   An den Bachwiesen 1  
   97437 Haßfurt  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Maroldsweisach – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Dienstag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
    13:15 - 15:15
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                    FAQ
                        
                            Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
                            
                                Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
 
                         
                        
                            Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
                            
                                Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.