Marpingen (im örtlichen Dialekt Määrbinge bzw. Sie liegt im Südwesten des Landkreises St. Die Gemeinde entstand 1974 nach einer Gebietsreform durch die Verschmelzung der vormals selbstständigen Gemeinden Marpingen, Urexweiler, Alsweiler und Berschweiler
                    
                        
                                
                                    Bundesland
                                
                                
                                
                                    Landkreis
                                
                                
                                
                                    Einwohner
                                
                                
9962 (31. Dez. 2021)[1]                                
                                
                                    Postleitzahl
                                
                                
66646                                
                                
                                    Vorwahlen
                                
                                
06827, 06853                                
                                
                                    Adresse der Gemeinde
                                
                                
                                
                                    Website
                                
                                
                                
                                    Ortsteile
                                
                                
Rheinstraße, Rheinstraße                                
                         
                    
                        Adressen: 
                        
                            1. Gemeindeverwaltung Marpingen  
   Hauptstraße 1  
   66646 Marpingen  
2. Ordnungsamt Marpingen  
   Hauptstraße 1  
   66646 Marpingen  
3. Bürgerbüro Marpingen  
   Hauptstraße 1  
   66646 Marpingen  
                        
                        
                            
                                Gemeinde Marpingen – Öffnungszeiten
                            
                            
                                - Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
 
                        
                            Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Marpingen wurde zuletzt im Jahr 2002 fortgeschrieben und neuaufgestellt, um den seit 1980 bestehenden Plan zu ersetzen. Dieser neue Plan ist bis zum Zieljahr 2020 ausgerichtet und muss nach 15 Jahren überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Planung umfasst die Sicherung und Stärkung der zentralörtlichen Funktion, die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die Aufwertung als Naherholungs- und Fremdenverkehrsgemeinde und die Gewährleistung einer ökologisch bewussten Gemeindeentwicklung. Zudem sind die Vorgaben der Landesentwicklungspläne Siedlung und Umwelt zu berücksichtigen.
                        
                        
                    FAQ
                        
                            Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
                            
                                Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
 
                         
                        
                            Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
                            
                                Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.