Maarbinge) ist eine Gemeinde im Norden des Saarlandes. Wendel. Sie liegt im Südwesten des Landkreises St
Bundesland
Landkreis
Einwohner
9962 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66646
Vorwahlen
06827, 06853
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Rheinstraße, Rheinstraße
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
2. Ordnungsamt Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
3. Bürgerbüro Marpingen
Hauptstraße 1
66646 Marpingen
Gemeinde Marpingen – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Marpingen wurde zuletzt im Jahr 2002 fortgeschrieben und neuaufgestellt, um den seit 1980 bestehenden Plan zu ersetzen. Dieser neue Plan ist bis zum Zieljahr 2020 ausgerichtet und muss nach 15 Jahren überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden. Die Planung umfasst die Sicherung und Stärkung der zentralörtlichen Funktion, die Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete, die Aufwertung als Naherholungs- und Fremdenverkehrsgemeinde und die Gewährleistung einer ökologisch bewussten Gemeindeentwicklung. Zudem sind die Vorgaben der Landesentwicklungspläne Siedlung und Umwelt zu berücksichtigen.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.