Zur Gemeinde gehören die Ortsteile Piesenhausen, Pettendorf und Niedernfels
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3269 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83250
Vorwahl
08641
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmhle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten, Schwaig, Sssen, Vogllug, Wuhrbichl, Agg, Dicking, Donau, Emperbichl, Entlehen, Freiweidach, Geisenhausen, Grenzmühle, Guxhausen, Hängthal, Holzen, Lanzing, Mooshäusl, Niedernfels, Oed, Pettendorf, Piesenhausen, Raiten
Adressen:
1. Gemeinde Marquartstein, Hauptstraße 1, 83250 Marquartstein
2. Finanzamt Traunstein, Rosenheimer Straße 31, 83278 Traunstein
3. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 8, 83278 Traunstein
Gemeinde Marquartstein – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.