Die Gemeinde Marschacht liegt im Zentrum der niedersächsischen Samtgemeinde Elbmarsch im Landkreis Harburg etwa 30 km südöstlich von Hamburg und etwa 10 km nordöstlich von Winsen (Luhe) an der Elbe.
Bundesland
Landkreis
Harburg
Einwohner
3993 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21436
Vorwahlen
04176, 04133
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindebüro Marschacht
Am Markt 1
21436 Marschacht
2. Einwohnermeldeamt Marschacht
Am Markt 1
21436 Marschacht
3. Ordnungsamt Marschacht
Am Markt 1
21436 Marschacht
Gemeinde Marschacht – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.